Am 01. Januar 2021 wurde die sogenannte CO₂-Steuer auf Erdgas, Kohle und Heizöl ins Leben gerufen, die zu einer erheblichen Preiserhöhung dieser fossilen Energieträger geführt hat. Diese „Umweltsteuer“, gedacht zur Unterstützung des Umweltschutzes, ist an die Menge des ausgestoßenen Kohlendioxids der Brennstoffe gekoppelt.
Bei einer beschlossenen Höhe von EUR 25 je Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid, macht das pro Liter Heizöl eine Besteuerung von ca. 8 ct. Doch nicht nur Heizöl, sondern auch Benzin und Diesel fallen unter diese Steuer. Hier konnte eine Preissteigerung von ebenfalls 8 ct für einen Liter Diesel und 7 ct für einen Liter Benzin festgestellt werden. Erdgas erfuhr durch diese zusätzliche Steuer eine Verteuerung von ca. 5 ct.
Eine geplante Erhöhung der CO₂-Steuer zum 1. Januar 2023 um EUR 5 pro Tonne Kohlendioxid wurde durch die Bundesregierung aufgrund der aktuell hohen Energiepreise auf den 1. Januar 2024 verschoben, um eine weitere Belastung von Wirtschaft und Privathaushalten einzudämmen.
Die CO₂-Steuer entspringt der Idee, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und dem Klimawandel den Kampf anzusagen. Mit ihr sollen Anreize geschaffen werden, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Die Preiserhöhungen sollen Verbraucher und Unternehmer dazu bringen, auf umweltfreundlichere, nachhaltigere und kohlenstoffärmeren Alternativen umzuschwenken.
Die zusätzlichen steuerlichen Einnahmen fließen in spezielle Fonds und werden dazu verwendet, umweltfreundliche Projekte zu fördern oder die Infrastruktur der erneuerbaren Energien auszubauen.
Auch wenn die Idee hinter der CO₂-Steuer als positiv anzusehen ist, so stellt sie doch eine extreme finanzielle Belastung für sozial schwächere Privathaushalte aus. Ebenso gehen diese preislichen Erhöhungen auch an der Wirtschaft nicht spurlos vorüber. Eine Abwanderung von Unternehmen in Länder ohne diese Art von Besteuerung hat bereits begonnen.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Wie bei allem scheiden sich auch bei der eingeführten CO₂-Steuer die Geister.
Befürworter dieser Steuer argumentieren mit dem Verursacherprinzip. Wer CO₂-Emissionen verursacht, soll auch dafür bezahlen. Gegner hingegen führen die zusätzliche Belastung von einkommensschwachen Haushalten an. Sie müssen diese Kosten hinnehmen, weil keine finanziellen Ressourcen vorhanden sind, um die gewünschte Umstellung auf erneuerbare Energien durchzuführen. Auch besteht die Gefahr, dass besteuerte Unternehmen die entstandenen Kosten über erhöhte Produktpreise an die ohnehin schon „gebeutelten“ Haushalte weitergeben.
So schön die Vorstellung auch von einer saubereren Umwelt ist, so dürfen die sozialen Aspekte nicht in Vergessenheit geraten.
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